Ab 01.01.2020 kann man mit dem Autoführerschein Motorrad fahren dank der im Bundesrat beschlossenen Änderung der Schlüsselzahl B196

  • Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3) ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen.
  • Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS können gefahren werden.
  • Der Bewerber benötigt mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Einheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.
  • Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung. Allerdings sollte man sich auf den Ratschlag des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet.

 

Ein Aufstieg auf die Klasse A 2 ohne Ausbildungspflicht ist dadurch nicht möglich!

 

 

 

Führerscheindokumente nur 15 Jahre gültig

 

Ab dem 19. Januar 2013 ändert sich der Inhalt vieler Fahrerlaubnisklassen durch die Einführung der 3. EU Führerschein-Richtlinie.

 

Altinhaber von Führerscheinen profitieren von den Erweiterungen der Fahrerlaubnisklassen - ein Umtausch des Führerscheins ist hierfür (noch) nicht nötig. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
 

Führerscheindokumente, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, gelten nur 15 Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeit wird ein neues Dokument ausgestellt - eine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung ist nicht erforderlich.

 

 

Neue Regelungen für die Führerscheinklassen ab 19.01.2013

 

Es gibt auch eine neue Regelung für die Fahrzeugklassen. Während es früher 5 Klassen gab (1-5), gibt es nun 7 neue Führerscheinklassen mit den dazugehörigen 8 Unterklassen.

 

Die Fahrzeuge werden nun in folgende Klassen eingeteilt:

 

PKW Klassen: B und BE

Motorrad-Klassen: AM, A1, A2 und A

LKW-Klassen: C, CE, C1 und C1E

Bus Klassen: D, DE, D1, D1E

Sonderklassen: T und L

 

Details zu den einzelnen Klassen sind unter dem Link Führerscheinklassen zu finden.

 




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