Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind (auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von nicht mehr als 750 kg oder mit einem Anhänger über 750 kg wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von 3.500 kg nicht überschritten wird).

 

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren
  • Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen auch Fahrzeuge der Klassen AM und L gefahren werden.
  • Die Klasse B wird unbefristet erteilt.
  • Zur Erteilung der Klasse B wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
  • Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 


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