Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Klasse BF 17

Ausbildung und Prüfung

Der Fahrerlaubnisbewerber kann mit der Ausbildung beginnen, wenn er mind.
16,5 Jahre alt ist. Er absolviert die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der FahrschAusbO und legt danach die Fahrerlaubnis-Prüfung ab (die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstags)


Prüfungsbescheinigung

Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Bewerber (sofern das Mindestalter erreicht ist) eine Prüfungsbescheinigung, die als Führerschein gilt. In diese
Prüfungsbescheinigung sollen der oder die Begleiter eingetragen werden.
Es können mehrere Begleiter eingetragen werden. Nur in Begleitung dieser
Personen darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B (bzw. BE) führen.
Die Prüfungsbescheinigung soll längstens bis zu 3 Monate nach der Vollendung
des 18. Lebensjahres Gültigkeit haben.

 

Anforderungen an die Begleitperson

  • Mindestalter 30 Jahre, Besitz der Fahrerlaubnis (Klasse B) mindestens 5 Jahre
  • Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Die Begleitpersonen müssen auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein

 

Eingeschlossene Klassen

Die erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B schließt die Fahrerlaubnisklassen AM und L ein. Fahrzeuge dieser Klassen dürfen ohne Begleitperson geführt werden,
da der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.



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