Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Klasse C1E (wir bieten keine Ausbildung in dieser Klasse an)

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen.

 

Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1E ist der Besitz der Klasse C1. Die bestandene Prüfung reicht aus.

 

  • Mindestalter: 18 Jahre (Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig)
  • Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1E dürfen auch Fahrzeuge der Klassen C1, BE, B, AM und L gefahren werden.
  • Die Klasse C1E wird befristet bis zum 50. Lebensjahr erteilt, danach jeweils für 5 Jahre nach ärztlicher und augenfachärztlicher Untersuchung verlängert. Bei Inhabern der alten Klasse 3 ist die Klasse C1E im Rahmen des Bestandsschutzes noch unbefristet.
  • Zur Erteilung der Klasse C1E wird nur eine praktische Prüfung benötigt.
  • Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.




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