Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Klasse BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht in die Klasse B fallen. Die Gesamtmasse des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten. Die bisherige Beschränkung hinsichtlich der Zahl der Achsen ist weggefallen.

 

Voraussetzung für die Erteilung der Klasse BE ist der Besitz der Klasse B. Die bestandene Prüfung reicht aus.

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen auch Fahrzeuge der Klassen B, AM und L gefahren werden.
  • Die Klasse BE wird unbefristet erteilt.
  • Zur Erteilung der Klasse BE wird nur eine praktische Prüfung benötigt.




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