Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Klasse C1 (wir bieten keine Ausbildung in dieser Klasse an)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

 

Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1 ist der Besitz der Klasse B. Die bestandene Prüfung reicht aus.

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 dürfen auch Fahrzeuge der Klassen B, AM und L gefahren werden.
  • Die Klasse C1 wird befristet bis zum 50. Lebensjahr erteilt, danach jeweils für 5 Jahre nach ärztlicher und augenfachärztlicher Untersuchung verlängert (bei Inhabern der alten Klasse 3 ist die Klasse C1 im Rahmen des Bestandsschutzes noch unbefristet).
  • Zur Erteilung der Klasse C1 wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
  • Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.




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