Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Klasse A2

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW.

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2 dürfen auch Fahrzeuge der Klasse AM und A1 gefahren werden.
  • Die Klasse A2 wird unbefristet erteilt.
  • Zur Erteilung der Klasse A2 wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt. Bei Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die theoretische Prüfung.
  • Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.



 


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