Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine

 

oder


einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Leistung von nicht mehr als 4 kW

 

oder


einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine

 

oder


einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³

 

und


die Leermasse (ohne Batterien) der Leichtkraftfahrzeuge darf 350 kg nicht übersteigen

 

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Die Klasse AM wird unbefristet erteilt.
  • Zur Erteilung der Klasse AM wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
  • Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.




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