Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

 

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 dürfen auch Fahrzeuge der Klasse AM gefahren werden.
  • Die Klasse A1 wird unbefristet erteilt.
  • Zur Erteilung der Klasse A1 wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
  • Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.




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