Führerscheinklassen ab 19.01.2013
Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 dürfen auch Fahrzeuge der Klasse AM gefahren werden.
- Die Klasse A1 wird unbefristet erteilt.
- Zur Erteilung der Klasse A1 wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
- Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.