Führerscheinklasse ab 19.01.2013

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht in die Klasse B fallen. Die Gesamtmasse der Kombination darf 4.250 kg nicht überschreiten.

Voraussetzung für die Erteilung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 ist der Besitz der Klasse B (bestandene Prüfung reicht aus).

 

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren
  • Zur Erteilung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 wird eine Fahrerschulung benötigt.
  • Bei der Antragsstellung ist der Nachweis über die Fahrerschulung vorzulegen.
  • Eine Prüfung ist nicht erforderlich.



Hinweis

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.




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