FÜHRERSCHEINKLASSEN

Führerscheinklassen im Kurzform ab 19.01.2013

Klasse AM

(unser Fahrzeug - Piaggio Liberty 50)
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmortoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

 

Klasse A1

(unser Fahrzeug - Suzuki GSX-S 125)

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

 

Klasse A2

(unsere Fahrzeuge - KTM 390 Duke/Suzuki GSX-8S)

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

 

Klasse A

(unser Fahrzeug - Suzuki GSX-8S)

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

 

Klasse B17
(unsere Fahrzeuge - VW Golf/VW T-Roc)

Wie Klasse B - begleitetes Fahren mit 17 Jahren

 

Klasse B
(unsere Fahrzeuge - VW Golf/VW T-Roc)

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

 

Klasse B 197 (Schlüsselzahl für die Prüfung auf Automatik Pkw - VW ID. 4 + VW T-ROC)

 

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltfahrzeuge gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden(Schlüsselzahl 197 anstatt 78)

 

Klasse B196 (unser Fahrzeug - Kymco Like II 125er Roller oder Suzuki GSX-S 125)

Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 (Leichtkrafträder bis 125 cm³ und max. 11 Kw Leistung)

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten

  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre

  • Mindestalter 25 Jahre

  • Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich

  • B196 gilt nur in Deutschland

 

Klasse BE

(unsere Fahrzeuge - VW Golf/VW T-Roc/VW ID. 4 + Humbaur 2,5 t Anhänger)

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

 

Klasse C1

(wir bieten keine Ausbildung in dieser Klasse an)

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

 

Klasse C1E

(wir bieten keine Ausbildung in dieser Klasse an)

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.

 

Klasse C

(wir bieten keine Ausbildung in dieser Klasse an)

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

 

Klasse CE (wir bieten keine Ausbildung in dieser Klasse an)

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

 

Klasse D1

(wir bieten keine Ausbildung in dieser Klasse an)

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

 

Klasse D1E

(wir bieten keine Ausbildung in dieser Klasse an)

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

 

Klasse D

(wir bieten keine Ausbildung in dieser Klasse an)

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbefprderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit der zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

 


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