Führerscheinklassen ab 19.01.2013
Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreijährige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung über 15 kW.
- Mindestalter:
- 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
- 20 Jahre für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (nur praktische Prüfung erforderlich)
- Die Klasse AM wird unbefristet erteilt.
- Zur Erteilung der Klasse AM wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
- Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.