Führerscheinklassen ab 19.01.2013
Klasse A2
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2 dürfen auch Fahrzeuge der Klasse AM und A1 gefahren werden.
- Die Klasse A2 wird unbefristet erteilt.
- Zur Erteilung der Klasse A2 wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt. Bei Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die theoretische Prüfung.
- Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.