Führerscheinklassen ab 19.01.2013
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine
oder
einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine mit einer Leistung von nicht mehr als 4 kW
oder
einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine
oder
einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³
und
die Leermasse (ohne Batterien) der Leichtkraftfahrzeuge darf 350 kg nicht übersteigen
- Mindestalter: 15 Jahre
- Die Klasse AM wird unbefristet erteilt.
- Zur Erteilung der Klasse AM wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
- Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.