Führerscheinklasse ab 19.01.2013
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht in die Klasse B fallen. Die
Gesamtmasse der Kombination darf 4.250 kg nicht überschreiten.
Voraussetzung für die Erteilung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 ist der Besitz der Klasse B (bestandene Prüfung reicht aus).
- Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren
- Zur Erteilung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 wird eine Fahrerschulung benötigt.
- Bei der Antragsstellung ist der Nachweis über die Fahrerschulung vorzulegen.
- Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Hinweis
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse
B.