Führerscheinklassen ab 19.01.2013
Klasse BF 17
Ausbildung und Prüfung
Der Fahrerlaubnisbewerber kann mit der Ausbildung beginnen, wenn er mind.
16,5 Jahre alt ist. Er absolviert die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der FahrschAusbO und legt danach die Fahrerlaubnis-Prüfung ab (die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die
praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstags)
Prüfungsbescheinigung
Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Bewerber (sofern das Mindestalter erreicht ist) eine
Prüfungsbescheinigung, die als Führerschein gilt. In diese
Prüfungsbescheinigung sollen der oder die Begleiter eingetragen werden.
Es können mehrere Begleiter eingetragen werden. Nur in Begleitung dieser
Personen darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B (bzw. BE) führen.
Die Prüfungsbescheinigung soll längstens bis zu 3 Monate nach der Vollendung
des 18. Lebensjahres Gültigkeit haben.
Anforderungen an die Begleitperson
- Mindestalter 30 Jahre, Besitz der Fahrerlaubnis (Klasse B) mindestens 5 Jahre
- Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- Die Begleitpersonen müssen auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein
Eingeschlossene Klassen
Die erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B schließt die Fahrerlaubnisklassen AM und L ein. Fahrzeuge dieser
Klassen dürfen ohne Begleitperson geführt werden,
da der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.